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AGB zu Vermietung und Vermittlung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB finden Sie auch auf dem Buchungsformular. Sie benötigen es, wenn Sie ein Haus buchen möchten.
1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Ihrem italienischen Vermieter, im folgenden "Vertragspartner"genannt, über den Vermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt nach Annahme durch den Vertragspartner am Tage der Ausstellung der Reservierungsbestätigung zustande, mit der Ihnen auch die postalische Adresse des Vertragspartners mitgeteilt wird.
2. Der Reisende überweist zum jeweils ausgewiesenen Datum die An- bzw. Restzahlung an die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragte Sardafit. Sardafit weist zuvor gegenüber dem Reisenden die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Insolvenzversicherung nach. Voraussetzung für die Schlüsselübergabe ist der vom Reisenden zu erbringende Nachweis, dass der volle Reisepreis entrichtet wurde. Mit Gutschrift der Zahlung bei Sardafit gilt der Nachweis als erbracht.
3. Die in Prospekt und auf www.sardinienferienhaus.de enthaltenen Angaben sind für diesen Vertrag bindend. Weichen Prospektangaben von der Homepage ab, gilt die Homepage als aktuell. Der Vertragspartner behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende bei der Buchung informiert wird. Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Der Reisende haftet allein für alle Risiken der An- und Abreise. Der Reisende ist darüber informiert, dass sein Haus in einem landesüblichen Wohnviertel liegt, nicht aber in einer touristisch geschützten Zone. Er akzeptiert daher ausdrücklich, dass daraus resultierende Beeinträchtigungen keine Ansprüche begründen, wenn dieselben ortsüblich und genehmigt sind. Dazu gehören u. a. die Tierhaltung, Bautätigkeit und landwirtschaftliche Arbeiten, wie im Internet neben den AGB unter „Wichtige Hinweise“ beschrieben.
4. Der Vertragspartner haftet für die Beschaffenheit des Ferienhauses bzw. der Ferienwohnung. Er ist verpflichtet, evtl. auftretende Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen. Hausmängel begründen nur dann einen Minderungsanspruch, wenn der Reisende nachweist, dass dieselben schon am Tage des Einzugs vorhanden waren und nicht alles Zumutbare getan wurde, den Mangel unverzüglich zu beheben.
5. Der Reisende sagt zu, das Feriendomizil pfleglich zu behandeln und bei Abreise aufgeräumt, besenrein so rechtzeitig zuübergeben, dass die Endreinigung vor Einzug des nachfolgenden Reisenden durchgeführt werden kann. Die Reinigung von Herd und Küchengeschirr obliegt dem Reisenden. Er ist verpflichtet, jeden Mangel am Ferienhaus/an der Ferienwohnung zum frühest möglichen Zeitpunkt dem Centro Servizi in Budoni zu melden, regressrelevante Mängel dort schriftlich protokollieren zu lassen und bei der Schadensbegrenzung im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken. Verstößt der Reisende gegen diese Verpflichtung oder wird dem Centro Servizi durch schuldhaftes Verhalten des Reisenden die Möglichkeit der Schadensbeseitigung ganz oder teilweise genommen, so verliert der Reisende mögliche Regressansprüche. Zumutbar ist u. a. der Wechsel in ein anderes, vergleichbar großes Quartier ohne Aufpreis bzw. gegen Erstattung von Minderkosten, wenn ein Verbleib im gebuchten Quartier nicht zumutbar ist.
6. Die Haftung des Vertragspartners für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Vertragspartner für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Alle Ansprüche der Parteien gegeneinander verfallen, wenn sie nicht binnen eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Vermittler zur Weiterleitung an den Vertragspartner geltend gemacht wurden.
7. Beide Seiten haben das Recht, einen fehlerhaft berechneten Preis neu zu berechnen. Die in der Preisliste genannten Sonderpreise können nur vor Abschluss des Reisevertrages auf Antrag des Reisenden gewährt werden. Nachträgliche Gewährung ist ausgeschlossen.
8. Der Reisende hinterlegt eine Kaution, wie in der Preisliste beschrieben. Werden Ansprüche gegen den Reisenden geltend gemacht, so kann dem Vertragspartner die Kaution zur Verrechnung überlassen werden.
9. Kündigt der Reisende den Vertrag, werden Stornokosten folgender Staffelung fällig: Bis 90 Tage vor dem Anreisetermin 10 %, bis 45 Tage 33 %, bis 30 Tage 66 %, weniger als 30 Tage 95 % des Gesamtpreises ohne evtl. berechnete Nebenkosten. Maßgeblich ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei Ihrem Vertragspartner oder Vermittler. Stornokosten entfallen, wenn eine der Parteien für den stornierten Vertrag einen Nachfolger stellt. Der Reisende hat außerdem die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass aus dem Storno kein Schaden entstanden ist. Änderungen der Buchung hinsichtlich des Termins oder des Quartiers sind möglich, wenn die Änderung für den Vertragspartner keine Nachteile mit sich bringt. Die Aufwandsentschädigung für Storno bzw. Umbuchung beträgt 30 €. Eine verkürzende Umbuchung ist grundsätzlich als Storno zu behandeln.
10. Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wichtig für die AGB
sind u.a. auch die Hinweise im Kapitel oben rechts. Bitte aufmerksam lesen!
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