Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Vermietung und Vermittlung

1. Partner und Procedere

a.) Der Internetauftritt der SARDAFIT AG ist www.sardinienferienhaus.de.  Die SARDAFIT AG haben Eigner sardischer Immobilien gegründet, um ihre jeweiligen privaten Immobilien auf diesem Portal im deutschsprachigen Raum bekannt zu machen. Die Vermittlung der Häuser besorgen von den Immobilienbesitzern beauftragte Agenturen.

b.) Im deutschsprachigen Raum vermittelt die Joachim Wassmann GmbH. Die Beschreibung der einzelnen Immobilien auf der Homepage beruhen auf sorgfältiger Recherche. Eine Haftung für andere Inhalte kann nicht übernommen werden. Das gilt besonders auch für Inhalte Dritter, die nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand geprüft werden können. Joachim Wassmann GmbH haftet außerdem für die korrekte Erbringung der Vermittlungsleistung und die Weiterleitung Ihrer Mietzahlungen, erbringt aber keine eigenen touristischen Leistungen.

c.) Die Betreuung vor Ort übernimmt der Hauseigentümer und/oder das Centro Servizi Tartaruga, V. Nazionale 114, I-07051 Budoni. Tel. +39 0784 844173. Hier steht Ihnen ein deutschsprechender Ansprechpartner zur Verfügung. Für Notfälle existiert eine 24 Stunden lang erreichbare Telefonnummer.

d.) Der Reisevertrag zwischen Ihnen, im Folgenden „Reisender“ bzw. "Gast" genannt, und dem Eigentümer der von Ihnen gewählten Immobilie, im Folgenden „Hauseigentümer“ genannt, kommt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Inhalte auf der Homepage www.sardinienferienhaus.de zustande. Bitte beachten Sie, dass die Fotos Momentaufnahmen sind. Es ist daher möglich, dass z.B. im Innenbereich Änderungen eintreten können, so etwa, wenn neues Mobiliar angeschafft wird. Inhalte evtl. Prospekte von SARDAFIT AG sowie Inhalte auf fremden Homepages sind nur gültig, wenn sie mit denen auf  www.sardinienferienhaus.de übereinstimmen. Abdrucke und Kopien der Homepage sowie persönliche Absprachen haben nur dann Beweiskraft, wenn sie von uns schriftlich als inhaltlich richtig bestätigt wurden.

e.) Die mit der Vermittlung beauftragte Agentur besorgt Ihren Buchungswunsch und übermittelt Ihnen im Auftrag des Eigentümers elektronisch alle erforderlichen Reiseunterlagen, nachdem Sie Ihre Zahlungsverpflichtung erfüllt haben. Sie unterhält eine nur für diesen Zweck eingerichtete Bankverbindung in Deutschland. Die Agentur berät Sie darüber hinaus bei weiteren Fragen, die mit Ihrer Reise in Verbindung stehen.

2. Buchung und Bezahlung

2.1 Anmeldung und Bestätigung

a.) Ihre Buchung, d.h. die Dauer Ihres Aufenthaltes im Ferienhaus, sollte im Regelfall nicht weniger als 7 Tage betragen. Ausnahmen sind auf Anfrage möglich, z.B. bei kurzfristigen Buchungen.

b.) Wenn Sie über unsere Homepage, schriftlich oder per Fax Auftrag zur Vermittlung einer Unterkunft erteilen, so ist das Ihr verbindliches Angebot auf Buchung einer Ferienunterkunft zu den hier angegebenen Bedingungen. Die Buchung kommt mit Bestätigung durch die von Ihnen beauftragte Vermittlungsagentur zustande. Damit ist zugleich der Vertrag zwischen Ihnen und dem Hauseigentümer abgeschlossen.

c.) Die Vermittlungsagentur übermittelt Ihnen elektronisch eine Buchungsbestätigung, aus der hervorgeht, wann am Ankunftstag das Haus bezugsfertig ist, und wann es am Abreisetag zu räumen ist. Zusätzlich erhalten Sie einen Reisegutschein, im folgenden Voucher genannt. Er enthält alle Hinweise für die Schlüsselübergabe und eine Telefonnummer für Notfälle. Gegen Vorlage des Vouchers erhalten Sie die Schlüssel zu Ihrer Unterkunft. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nach 2.2 nachgekommen sind. Diesen Buchungsunterlagen beigefügt ist auch ein Bestellformular für etwaige Sonderwünsche. (Bettwäsche, Handtücher, Kinderbett, usw.)

d.) Bei elektronischer Buchung werden Ihnen alle Unterlagen auf diesem Wege zur Verfügung gestellt. Sie sind verpflichtet, Ihrer Vermittlungsagentur unverzüglich anzuzeigen, wenn Teile davon nicht les- oder ausdruckbar sind. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Reisenden erfolgt der Versand per Post oder als Fax.

 

2.2 Zahlungsbedingungen

a.) … bei verbindlicher Buchung von mehr als 60 Tagen vor Anreise:

Anzahlung von 33% des Gesamtpreises, Zahlungseingang spätestens 7 Tage nach Eingang der Buchungsbestätigung. 

Diese Anzahlung ist ortsüblich. Private Vermieter verlangen sie bei Anmietung einer Ferienimmobilie.

Zahlung des verbliebenen Gesamtpreises, Zahlungseingang 30 Tage vor Reisebeginn

b.) … bei verbindlicher Buchung weniger als 40 Tagen vor Anreise:

Sofortige Zahlung des Gesamtpreises und Nachweis der Zahlung durch Bankbeleg

Die Vertragspartner haben das Recht, einen fehlerhaft berechneten Preis neu zu berechnen. Zum Zeitpunkt der Buchung gültige Sonderpreise können vor Abschluss des Reisevertrages auf Antrag des Reisenden gewährt werden. Nachträgliche Gewährung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie strikt die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zahlungsfristen. Werden die im Vertrag vereinbarten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann diese Nichterfüllung als Kündigung der Reise betrachtet werden. Dem Reisenden entstehen dann die unter 2.4 aufgeführten Rücktrittskosten. Wenn Sie verhindert sind, Ihrer Zahlungsverpflichtung fristgerecht nachzukommen, müssen Sie das Vermittlungsbüro rechtzeitig bitten, eine Terminverschiebung herbeizuführen. Der Vertragspartner ist berechtigt, eine solche abzulehnen.

 

2.3 Extras und Nebenkosten

a.) Die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Summe enthält die Nebenkosten für Endreinigung und die normalen Verbrauchskosten von Gas, Wasser und Strom. Nicht enthalten sind Verbrauchskosten für Zusatzgeräte. Haben Sie daher Zentralheizung, Aircondition oder andere verbrauchsintensive Geräte in Betrieb, ist, sofern dafür nicht eine Pauschale vereinbart wurde, vor Ort der reale Verbrauch zu ermitteln und zu bezahlen. Es ist dann Ihre Aufgabe, die Zählerstände bei Ein- und Auszug aus dem Haus zu ermitteln, vom Centro Servizi Tartaruga prüfen zu lassen und den Verbrauch vor Ort zu bezahlen.

b.) Der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis enthält nicht die Kosten etwaiger von Ihnen bestellter Extras wie Bettwäsche, Kinderbetten usw.

c.) Alternativ zur pauschalen Berechnung können die Nebenkosten vor Ort nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn der Gast die Endreinigung selber durchführt, für die Beschaffung von Flaschengas selber sorgt und für den Verbrauch an Wasser und Strom die Zählerstände auf seine Kosten ermitteln lässt.

 

2.4 Umbuchung, Rücktritt, Nichtantritt der Reise durch Sie

a.) Sie haben das Recht, bis 8 Tage vor Reisebeginn gegen Zahlung von 50 EUR Umbuchungsgebühr zu verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Tritt ein Dritter an Ihre Stelle, so haften Sie und der Dritte dem Hauseigentümer gegenüber als Gesamtschuldner sowohl für den Mietpreis sowie für Nebenkosten, Verbrauchskosten usw.

b.) Änderungen der Buchung hinsichtlich des Termins oder des Quartiers sind nur dann möglich, wenn die Änderung für den Vertragspartner keine Nachteile mit sich bringt. Die Kosten für eine Buchungsänderung betragen 50 EUR. Eine die Reise verkürzende Umbuchung ist grundsätzlich wie ein Reiserücktritt zu behandeln.

c.) Bis Reisebeginn können Sie jederzeit Ihren Rücktritt von der Reise erklären. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung bei Ihrem Vermittlungsbüro.

d.) Bei einem Rücktritt durch Sie steht dem Hauseigentümer statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung nach § 651 BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes, den die ersparten Aufwendungen haben sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erworben werden kann. Dieser Anspruch darf nach § 651 BGB pauschaliert werden. Danach entstehen bei Rücktritt Kosten wie folgt:

… Bis 60 Tage vor Mietbeginn 33% des bestätigten Preises abzüglich Nebenkosten

… Ab dem 59. Tag vor Mietbeginn 50% des bestätigten Preises abzüglich Nebenkosten

… Ab dem 35. Tag vor Mietbeginn 90% des bestätigten Preises abzüglich Nebenkosten
Zuzüglich fallen 50 Euro Aufwandsentschädigung an.

e.) Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen. 

f.) Ist ein Antritt der Reise nicht möglich, weil Ihr Ferienhaus für Ihren Zeitraum von einem pandemie-bedingten Einreiseverbot betroffen ist, haben Sie das Recht, die Reise in Absprache mit Ihrer Vermittlungsagentur auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Eventuell geleistete Zahlungen werden ohne Abschlag auf die neue Buchung übertragen. 

 

2.5 Kaution

a.) Die Eigentümer machen die Überlassung des Ferienobjektes von einer Sicherheitsleistung (Kaution)abhängig. Sie dient der Absicherung des Eigentümers gegen Schäden und zur Bezahlung etwaiger vom Reisenden zu vertretender Kosten. (Beispiel: Vor Ort nicht bezahlte, aber bestellte Extrawünsche.) Die Kaution ist spätestens bei Schlüsselübergabe zu entrichten. Sie wird bis spätestens 4 Wochen nach Urlaubsende erstattet bzw. abgerechnet. Dabei werden etwaige vom Reisenden verursachte Kosten, die nicht mit Bezahlung der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Summe abgegolten sind, mit der Kaution verrechnet. Sollten die vom Reisenden verursachten Kosten die Höhe der Kaution übersteigen, wird der Eigentümer über SARDAFIT AG vom Reisenden die Differenz einfordern.

3. Versicherungen

Im Mietpreis nicht enthalten ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Deren Abschluss wird dringend empfohlen, weil die Kosten eines Rücktritts allein vom Mieter zu tragen sind.

Hier können Sie die Reise-Rücktrittsversicherung online abschließen.

Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre persönlichen Versicherungen (Krankenversicherung, Autoversicherungen, persönliche Haftpflicht usw.) für einen Sardinienurlaub ausreichend Schutz bieten.

4. Ferienhaus

4.1 Ferienhausgröße und Einrichtung:

a.) Die im Katalog angegebenen Quadratmeter-Angaben sind geschätzte, ungefähre Angaben. Die Fläche etwaiger überdachter Terrassen kann darin einbezogen sein. Die Häuser sind nach dem Geschmack des Hausbesitzers individuell eingerichtet, der von mitteleuropäischen Vorstellungen abweichen kann. Bitte akzeptieren Sie auch, dass in privaten Ferienhäusern das „Nothing-is-perfekt-Prinzip“ gilt. Über die Standardeinrichtung eines Hauses informiert ein Piktogramm in der Hausbeschreibung. Zusätzliche Informationen finden Sie in der Hausbeschreibung. Bettwäsche, Tischdecken, Handtücher, Geschirrtücher, Reinigungsmittel, Küchenpapier, Toilettenpapier, etc. gehören nicht zur Ausstattung. Bettwäsche, Handtücher, Kinderbetten und andere Extras können beim Centro Servizi Tartaruga gemietet werden. Die Grundausstattung mit Gartenmöbeln umfasst einen Tisch sowie Gartenstühle. Sofern Ihr Haus nicht über eine Grillanlage verfügt, stellt das Centro Servizi Tartaruga einfaches Grillgerät kostenlos zur Verfügung. Mückengitter und Sonnenliegen gehören nicht zur Grundausstattung, sind aber in vielen Häusern vorhanden.

b.) Sie haften nicht für die Vollständigkeit des Inventars, denn bei Bezug wird keine Prüfung desselben durchgeführt. Der Vermieter vertraut darauf, dass die Gäste selber verlustig Gegangenes ersetzen. Wird das versäumt, können u.U. Dinge wie z.B. Gläser, Tassen usw. fehlen. Sollte Ihnen daher bei Einzug irgendetwas fehlen oder Defektes zu ersetzen sein, kaufen Sie es einfach ein! Wir erstatten Ihnen die Kosten! Das ist für Sie der schnellste Weg, unkompliziert Inventar zu beschaffen. Sie sind frei, alles zu kaufen, was Ihnen sinnvoll erscheint! Reichen Sie Ihrer Vermittlungsagentur oder dem Centro Servizi Tartaruga einfach den Einkaufsbeleg ein. Diese Regelung gilt für Beträge bis 50 €. Wollen Sie mehr anschaffen, ist vorherige Rücksprache erforderlich. Wenn Sie ein wenig Zeit mitbringen, können Sie auch das Centro Servizi Tartaruga bitten, Fehlendes zu ergänzen.

 

4.2 Personenzahl

a.) Das Ferienobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als in der Leistungsbeschreibung angegeben ist. Kinder zählen als 1 Person, unabhängig vom Alter. Für jede gemeldete Person wird 1 Schlafplatz zur Verfügung gestellt. Kinderbetten gehören nicht zur Grundausstattung, können auf Wunsch aber beim Centro Servizi Tartaruga gemietet werden. Für die Vorbestellung gibt es in Ihren Buchungsunterlagen ein Online-Formular.

b.) Wird das Ferienobjekt von einer größeren Anzahl Personen bewohnt, als in der Buchung bestätigt, so dürfen evtl. überzählige Personen vom Grundstück verwiesen werden, wenn damit die zulässige Höchstbelegung lt. Ausschreibung überschritten wird.

 

4.3 Grundstück und Umgebung

a.) Ferienhausgrundstücke können naturbelassen und nicht besonders gestaltet sein. Gestaltete Gärten entsprechen nicht immer den Ansprüchen mitteleuropäischer Gartenkultur. Erwarten Sie z.B. nicht, dass Rasenflächen regelmäßig gemäht und bewässert werden können. Bitte beachten Sie, dass gerade bei neuen Ferienobjekten die Grundstücke nicht immer vollständig bewachsen sind. Es kann vorkommen, dass der Eigentümer auf dem Grundstück Gegenstände zur Grundstückspflege und verbliebenes Baumaterial lagert.

b.) Es ist grundsätzlich verboten, auf dem Grundstück Zelte oder Wohnwagen aufzustellen. Wohnmobile dürfen auf dem Grundstück geparkt, aber nicht zur Unterbringung überzähliger Personen benutzt werden. Der Eigentümer bzw. sein Vertreter hat das Recht, die Entfernung von Zelten, Wohnwagen und bewohnten Wohnmobilen zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so werden dem Reisenden dafür 80 EUR pro Tag berechnet.

c.) Die Ferienobjekte befinden sich in landestypischen Wohngebieten, nicht aber in touristisch besonders geschützten Zonen. Das bedeutet, dass der Gast am normalen sardischen Leben teilnimmt und akzeptiert, dass daraus resultierende Beeinträchtigungen keine Ansprüche begründen, wenn sie ortsüblich sind oder von Behörden genehmigt wurden. Dazu gehören u.a. Tierhaltung, Bautätigkeit und landwirtschaftliches Arbeiten. Besonders in den Sommermonaten muss in Strandnähe mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und Lärm gerechnet werden. Es wird empfohlen, sich von den Vermittlungsagenturen beraten zu lassen. Die nicht zum Ferienobjekt gehörende Umgebung inkl. vorhandener Infrastrukturen sowie Fauna und Flora fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers. Daraus resultierende Beeinträchtigungen sind kein Mangel.

d.) Immobilien in Sardinien sind - klimabedingt – anders isoliert als in Mitteleuropa. Im Bodenbereich kann sich das durch im Winter aufsteigende Feuchtigkeit bemerkbar machen. Die trocknet zwar mit Einsetzen der Wärmeperiode ab, aber die Spuren bleiben mitunter dauerhaft sichtbar. In puncto Funktion und Sicherheit der Sanitär- und Elektroausstattung müssen Sie Abweichungen von deutschen Standards akzeptieren.

 

4.4 Haustiere, Insekten und Allergien

a.) Ein Hund und übliche Haustiere sind in den meisten Ferienobjekten willkommen, müssen aber bei Buchung angemeldet werden. Das jeweilige Haus-Piktogramm gibt Aufschluss darüber, ob Haustiere erlaubt sind. Es kann nicht garantiert werden, dass in einem Objekt mit Haustierverbot niemals Haustiere vorhanden waren. Für allergische Reaktionen eines Gastes kann keine Verantwortung übernommen werden, es sei denn, die Allergie ist dem Vermittlungsbüro vor Buchung zur Kenntnis gebracht worden, und der Hauseigentümer hat dem Allergiker die Unbedenklichkeit seines Hauses bestätigt.

b.) In Sardinien können diverse Insekten auftreten. Deren Vorhandensein ist kein Mangel, wenn das Auftreten das Ortsübliche nicht übersteigt. Bei unüblichem Befall des Hauses sind Ansprüche gegen den Hauseigentümer nur dann zulässig, wenn er die für die Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen nicht durchgeführt hat bzw. nach Meldung nicht unverzüglich durchführt. Das gleiche gilt für das Auftreten von Nagetieren wie z.B. Mäusen.

c.) In den Häusern eventuell vorhandene Mückengitter gehören nicht zur versprochenen Grundausstattung. In den meisten Fällen wurden dieselben temporär von Mietern angebracht.

 

4.5 Bootsbenutzung

a.) Wenn der Hauseigentümer dem Reisenden fakultativ ein Boot leihweise zur Verfügung stellt, so haftet der Reisende allein für alle daraus entstehenden Gefahren. Kinder und Jugendliche dürfen das Boot nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Es ist Aufgabe des Reisenden, vor jeder Benutzung die technische und sicherheitsrelevante Ausrüstung auf Funktion und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Hauseigentümer ist nicht verpflichtet, Rettungswesten in allen Größen zur Verfügung zu stellen. Nach jeder Benutzung ist der Reisende verantwortlich für die ordnungsgemäße Lagerung des Bootes.

 

4.6 Swimmingpool

a.) Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Verantwortung. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Es ist verboten, eine am Pool befindliche Liege zu reservieren, indem man sie durch Ablegen persönlicher Gegenstände blockt. Eine Liege ist immer dann für den allgemeinen Gebrauch freizumachen, wenn man sie länger als 10 Minuten verlässt. Bitte stimmen Sie sich ggf. mit Ihren Nachbarn ab.
b.) Je kleiner ein Pool, desto empfindlicher reagiert die Desinfektionsanlage auf Be- bzw. Überlastung: Treffen zu viele Keime auf zu wenig Wasser, kippt jeder Pool um! Bitte beachten Sie evtl. ausgehängte Pool-Regeln des Hauseigentümers! Vor jeder Poolbenutzung ist der Körper von Sand und Sonnenschutzmitteln zu befreien. Damit der Pool sich regenerieren kann, darf er von 19.00 bis 09.00 Uhr nicht benutzt werden. Bitte achten Sie im Interesse aller unbedingt darauf, die Ruhezeit einzuhalten.
c.) Die Swimmingpools werden nicht beheizt. Es besteht, besonders in der kalten Jahreszeit, kein Anspruch auf eine bestimmte Wassertemperatur. Poolsaison ist in Italien vom 15. Juni bis 15. September. Außerhalb dieses Zeitraums oder einer davon abweichenden Verlängerungs-Bekanntmachung kann die Nutzung des Swimmingpools nicht erwartet werden.
d.) Sie müssen damit rechnen, dass der Pool jederzeit zu Wartungszwecken geschlossen werden kann. Auch Regen, Sturm und Unwetter können eine vorübergehende Schließung erforderlich machen. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch auf durchgängige Nutzbarkeit.

 

4.7 Energieabrechnung

a.) In Ferienobjekten, bei denen für den Betrieb von Zentralheizung, Aircondition und anderen verbrauchsintensiven Geräten der Energieverbrauch gesondert ermittelt werden muss, wird bei Schlüsselübergabe ein Stromzettel übergeben, sofern dieser nicht an einer sichtbaren Stelle im Objekt ausliegt. Normalerweise liest ein Mitarbeiter des Centro Servizi Tartaruga mit Ihnen bei Ankunft die Zählerstände ab. Sofern die Zählerstande schon eingetragen wurden, müssen Sie im Eigeninteresse die Angaben prüfen. Es ist Ihre Aufgabe, am Abreisetag mit einem Servicemitarbeiter den Verbrauch zu ermitteln. Diese Ablesung bildet die Grundlage zur Berechnung des Verbrauchs. Wenn Sie versäumen, die Zählerstände bei An- bzw. Abreise zu verifizieren, vergeben Sie das Recht, den vom Centro Servizi Tartaruga erstellten Verbrauch in Frage zu stellen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Gas- und Strompreise in Sardinien bedeutend höher sind als in Deutschland. Wir empfehlen dringend, den Verbrauch an Energie niedrig zu halten.

 

4.8 Behandlung des Ferienobjektes

a.) Der Gast ist verpflichtet, das Ferienobjekt und das Inventar verantwortungsvoll zu behandeln. Der Mieter soll das Mietobjekt im gleichen Zustand wie bei der Übernahme verlassen, wobei auf normalen Verschleiß beruhende Abweichungen unberücksichtigt bleiben. Der Gast ist gegenüber dem Hauseigentümer für Schäden am Objekt bzw. des Inventars verantwortlich, die während des Aufenthalts entstehen, und zwar unabhängig davon, ob diese vom Gast selbst oder anderen verursacht wurden, die vom Gast Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben. 

b.) In einigen Gemeinden ist Mülltrennung vorgeschrieben. Die Gemeinde überwacht dieses Gebot akribisch und verhängt Geldbußen bei Übertretung. Der Gast ist verpflichtet, alle diesbezüglichen behördlichen Auflagen zu erfüllen. Wir empfehlen, diese Pflicht sehr ernst zu nehmen; denn die Gemeinden verfolgen Übertretungen auch in Deutschland. Informationen erhalten Sie im Centro Servizi Tartaruga.

 

4.9 Mängel des Ferienobjektes

a.) Der Hauseigentümer haftet nach ital. Recht für die Beschaffenheit des Ferienhauses bzw. der Ferienwohnung. Er ist verpflichtet, evtl. auftretende Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen. Der Reisende ist verpflichtet, evtl. Mängel unverzüglich dem Centro Servizi Tartaruga zu melden und für deren Behebung eine angemessene Frist zu setzen.

b.) Hausmängel begründen nur dann einen Minderungsanspruch, wenn der Reisende dieselben beim Centro Servizi Tartaruga so rechtzeitig anzeigt, dass Abhilfe in irgend einer Form geschaffen werden kann, und er außerdem nachweist, dass dieselben schon am Tage des Einzugs vorhanden waren und nicht alles Zumutbare getan wurde, den Mangel unverzüglich zu beheben. Zur Protokollierung hält das Centro Servizi Tartaruga ein zweisprachiges Formular für den Reisenden bereit, das zu Beweiszwecken auszufüllen ist.

c.) Sollte Abhilfe unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, kann Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen.

d.) Nach dem Gesetz haben Sie einen etwaigen Schaden in jedem Fall so gering wie möglich zu halten. Verstößt der Reisende gegen diese Verpflichtung oder wird dem Centro Servizi Tartaruga durch schuldhaftes Verhalten des Reisenden die Möglichkeit der Schadensbegrenzung bzw. –beseitigung genommen, so verliert der Reisende mögliche Regressansprüche. Zur Schadensbegrenzung zumutbar ist u. a. der Wechsel in ein anderes, vergleichbar großes Quartier, wenn ein Verbleib im gebuchten Quartier nicht zumutbar ist. In einem solchen Fall wird vom Reisenden ein Aufpreis für ein höherwertiges Haus nicht verlangt, ein evtl. Minderpreis führt hingegen zur Erstattung der Differenz.

Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie in jedem Falle verpflichtet sind, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.

 

4.10 Zusätzliche Ausstattung

a.) Wenn in dem gebuchten Haus zusätzliche Einrichtungsgegenstände wie Waschmaschine, Spülmaschine, Mikrowelle, Tiefkühltruhe, Fernsehen, Parabolantenne und Internetanschluss vorhanden sind, so stehen Ihnen diese Einrichtungen ohne Münzautomaten und kostenlos zur Verfügung. Durch die Benutzung entstehen Ihnen keine Extrakosten. Der unvorhersehbare oder kurzfristige Ausfall eines solchen Geräts begründet daher keinen Regressanspruch. Unabhängig davon wird alles getan, defekte Geräte schnellstmöglich wieder funktionstauglich zu machen.

5. Anreise / Abreise

5.1 Reiseroute

a.) Die An- und Abreise und deren Risiken fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers. 

 

5.2 Aufgaben am Einzugstag

a.) Das Haus steht Ihnen  - sofern nicht anders vereinbart - am Anreisetag ab 16.30 Uhr zur Verfügung. Bitte inspizieren Sie das Haus am Ankunftstag und protokollieren Sie den Zustand auf dem dafür vorgesehenen Formular. In aller Regel unterstützt Sie dabei der Eigentümer oder das Centro Servizi Tartaruga. Sollten Sie wider Erwarten bei Ihrer Ankunft Mängel am Ferienobjekt bzw. am Inventar feststellen, so müssen Sie das dem Centro Servizi Tartaruga spätestens am Folgetag mitteilen. Reinigungsmängel sind hingegen sofort bei der Hausübergabe anzuzeigen. Eine nachträgliche Meldung muss das Centro Servizi Tartaruga zurückweisen, wenn bei Hausübergabe ein Mitarbeiter zugegen war, Reinigungsmängel aber nicht reklamiert wurden.

 

5.3 Aufgaben am Abreisetag

a.) Das Haus muss - sofern nicht anders vereinbart -  bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bitte hinterlassen Sie das Ferienobjekt so, wie Sie es vorfinden möchten. Ihre Pflicht ist es, das Haus aufgeräumt und besenrein spätestens zu der im Voucher genannten Uhrzeit zu hinterlassen.Die Reinigung von Kühlschrank, Herd einschl. Backofen, Kamin, Gartengrill und WC ist grundsätzlich Aufgabe des jeweiligen Gastes, nicht aber in der regulären Endreinigung inbegriffen. Die im Mietpreis enthaltene Endreinigung umfasst auch nicht den Abwasch des Geschirrs, das Ausräumen des Kühlschrankes und Geschirrspülers und das Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. Bitte erstellen Sie wie am Ankunftstag ein Protokoll. Auch dabei wird Sie in aller Regel der Eigentümer bzw. das Centro Servizi Tartaruga unterstützen und Ihnen mit Unterschrift auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigen, wenn Sie das Haus vertragsgerecht geräumt haben und keine Forderungen Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.

6. Allgemeines

6.1 Beschränkung der Haftung

a.) Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn Ihr Schaden durch Ihren Vertragspartner weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn Ihr Vertragspartner für einen Ihnen entstehenden Schaden wegen eines Verschuldens eines Dritten verantwortlich ist.

Ein Schadensersatzanspruch ist insoweit darüber hinaus in dem Maße beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

6.2 Leistungsänderungen, Rücktritt und Kündigung durch den Vertragspartner

a.) In der Regel verläuft Planung und Durchführung Ihrer Reise nach Plan. Sollten wider Erwarten Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung unumgänglich werden, werden Sie davon unverzüglich informiert und bekommen die kostenlose Umbuchung auf ein gleich- oder höherwertiges Ferienobjekt angeboten. Sie sind berechtigt, ein solches Angebot abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung vom Vertragspartner (Vermieter) zu vertreten sind. In diesem Fall werden alle gegenseitigen Ansprüche aufgehoben. Von Ihnen überwiesene Zahlungen werden vollständig zurückgezahlt.

b.) Der Eigentümer kann vor Antritt der Reise von der Buchung zurücktreten oder nach Bezug des Hauses ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung der Buchung gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Eigentümer Anspruch auf den Reisepreis. Erstattet wird lediglich der Wert der ersparten Aufwendungen von Gas, Wasser Strom bzw. nicht in Anspruch genommener Extraleistungen wie Bettwäsche usw.

 

6.3 Kündigung durch den Reisenden, Geltendmachung von Ansprüchen

a.) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reisende gemäß § 651g Abs.1 BGB innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiseende anmelden. Hilfsweise wird das Vermittlungsbüro des Reisenden diese Meldung im Auftrag und stellvertretend für den Hauseigentümer entgegen nehmen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Das Vermittlungsbüro erbringt in seiner Eigenschaft als Vermittler zwar keine eigenen touristischen Leistungen, wird die Forderung des Reisenden aber dem Hauseigentümer vortragen und als Mediator versuchen, eine für alle Seiten tragbare Lösung zu erzielen. Es wird empfohlen, bei Streitfragen zunächst diesen Weg zu wählen. Als Gerichtsstand gilt das für den Ort des Ferienhauses zuständige Gericht auf Sardinien.

 

b.) Auch vor einer Kündigung (§ 651e BGB) muss der Reisende einer der obigen Stellen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist, bereits verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Es ist zu beachten, dass eine vom Reisenden gesetzte unangemessen kurze Frist automatisch durch eine angemessene Frist ersetzt wird. Sollten Sie also vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin.

 

6.4 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarungen zur Folge.

 

6.5 Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage Ihrer Buchung. Wir empfehlen den Ausdruck bei Erhalt Ihrer Buchungsunterlagen.